Schulung gemäß Kapitel 1.3 ADR - "Beteiligte Person am Transport von Gefahrgut" 


 

Die Unterweisung gemäß ADR 1.3 richtet sich an alle Mitarbeiter ihres Unternehmens, die Gefahrgut transportieren oder zu deren Verantwortungsbereich Gefahrgüter im Straßenverkehr zählen. 

Die Mitarbeiter, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder diese Aufgabe in Zukunft übernehmen sollen (Versender, Verpacker, Verlader), müssen entsprechend unterwiesen bzw. geschult werden.Die Schulung ist auch für Fahrer von Fahrzeugen geeignet, die keinen ADR-​Schein benötigen, da die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit nicht überschritten wird. 

 

Gesetzlicher Rahmen der Gefahrgutbeförderung 

  • Gefahrgutbeförderungsgesetz - GGBefG
  • Gefahrgutverordnung Straße - GGVSEB
  • Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GBV
  • Unterscheidung Gefahrstoff/Gefahrgut
  • ADR 


 

Pflichten und Verantwortlichkeiten aus den Vorschriften 

  • Transporterleichterungen
  • Klassifizierung
  • Stoffliste
  • Verpackungen
  • Dokumentation/Versand            
  • Beförderung
  • Ladungssicherung 



 

Risiken und Gefahren von Gefahrgut 

  • Beispiele aus den Klassen 1 - 9