Ausbildung zum 

Sicherheitsbeauftragten

Grundlehrgang gemäß § 22 SGB VII, § 20 DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001

 

Werden Sie zum unverzichtbaren Bindeglied für Sicherheit im Unternehmen! 

In einer zunehmend komplexen Arbeitswelt ist der Schutz von Gesundheit, Leben und Sachwerten ein elementares Unternehmensziel. Sicherheitsbeauftragte übernehmen dabei eine zentrale Rolle: Sie sind Vorbilder im Arbeitsalltag, erkennen Gefährdungen frühzeitig und tragen aktiv zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren bei. 

Die Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten nach DGUV Regel 100-001 qualifiziert Sie praxisnah und fundiert für diese verantwortungsvolle Aufgabe. 

 

Warum Sicherheitsbeauftragte unentbehrlich sind: 

Gemäß § 22 SGB VII sowie der DGUV Regel 100-001 sind Unternehmen verpflichtet, abhängig von der Unternehmensgröße, Sicherheitsbeauftragte zu benennen. Diese fungieren als Ansprechpartner*innen für sicherheitsrelevante Fragestellungen vor Ort und unterstützen die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den betrieblichen Arbeitsschutz aktiv im Alltag. 

Ein gut geschulter Sicherheitsbeauftragter: 

  • erkennt Gefährdungen am Arbeitsplatz frühzeitig,
  • fördert sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeitenden,
  • hilft bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen,
  • motiviert Kolleg*innen zu sicherheitsbewusstem Handeln,
  • trägt zur kontinuierlichen Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei. 


 


Inhalte


- Geschichte des Arbeitsschutzes
- Aufgaben und Stellung von Sicherheitsbeauftragten
- Begriffe, Aufbau und rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz

Vertiefung der Grundlagen
- Gesetzgebung und Ziele im Arbeitsschutz
- Entstehung von Arbeitsunfällen und Gesetzliche Unfallversicherung
- Psychische Belastungen und Arbeiten im Homeoffice

Praxisbezogen
- Einführung Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Unterweisungen
- Vermeidung von Arbeitsunfällen
- Erste Hilfe
- Brandschutz (Arten von Handfeuerlöschern, Verhalten im Brandfall, etc.), allgemeine Schutzmaßnahmen
- Psychische Belastungen