Beschleunigte Grundqualifikation
Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen LKW-Führerschein nach dem 10. September 2009 erwirbt bzw. erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (Busfahrer/-innen müssen den Nachweis bereits seit dem 10. September 2008 erbringen).
Beschleunigte Grundqualifikation:
- 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
- Absolvierung der 140 Stunden Berufsbegleitend
- 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK
- Wir bieten die Beschleunigte Grundqualifikation Berufsbegleitend an.
Zielgruppe:
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.
Termine: