Freimessen

Ausbildung nach dem DGUV Grundsatz 313-002 


Das Freimessen von Behältern, engen Räumen und kontaminierten Bereichen ist eine sicherheitstechnisch hochrelevante Tätigkeit, die mit erheblichen Gesundheits- und Lebensgefahren verbunden ist. Zahlreiche Arbeitsunfälle – teils mit tödlichem Ausgang – belegen, dass Unkenntnis über Gefahren, unsachgemäßer Einsatz von Messtechnik oder Fehlinterpretationen von Messwerten zu katastrophalen Folgen führen können.

Die Durchführung einer sachgerechten Freimessung vor dem Betreten solcher Bereiche stellt daher eine verpflichtende Schutzmaßnahme gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie § 7 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dar. Darüber hinaus schreibt die DGUV Regel 113-004 ausdrücklich die Fachkunde für Personen vor, die mit dieser Aufgabe betraut werden.


Inhalte

  • Theoretische Grundlagen / Rechtliche Grundlagen
  • Grundlagen zu Gefahrstoffen: Wirkung und Eigenschaften der Gefahrstoffe, Arbeitsplatzgrenzwerte, explosionstechnische Kennzahlen, Wirkung von Stickgasen und Sauerstoffmangel bzw. Sauerstoffüberschuss
  • Gasmesstechnik: Messverfahren allgemein (kontinuierliche und diskontinuierliche Verfahren); Funktionsweise von Prüfröhrchen-Mess-Systemen, tragbaren Gaswarngeräten bzw. den eingesetzten Sensortypen, Sichtkontrolle, Anzeigetest
  • Messtaktik: Auswahl der Messverfahren, Auswahl des Messortes, Verwendung von Sonden und Ansaugschläuchen, Auswahl der Messdauer / Intensität, Reihenfolge der Messung, Anordnung von Gaswarngeräten für die Überwachung eines Behältereinstiegs
  • Praktische Übungen: Umgang mit den Geräten / Verfahren, Frischluftabgleich, Funktionskontrolle, Kalibrierung, Beispielmessung